Autohaus Klauka GmbH

Suzuki Vertragspartner seit 1990 Service - Händler für die Region Senftenberg, Kamenz und Hoyerswerda

zusätzlich 5 Jahre Garantie


 



Gewährleistung / Sachmangelhaftung

Der Händler / Wir gewährleisten, dass das Fahrzeug ohne erkennbare Mängel oder mit erklärtem bzw. beschriebenem Mangel übergeben wird oder wurde.
 
Der Händler / Wir sind verantwortlich für Mängel, die bis zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe an den Kunden, vorhanden sind.
 
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Ist-Beschaffenheit negativ von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht.
 
Wenn keine besondere Beschaffenheit vereinbart wurde, ist das Fahrzeug frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche und vertraglich vereinbarte Verwendung eignet und vom Alter und der Laufleistung einem vergleichbaren Fahrzeug entspricht.
 
Ein Verschleiß ist kein Mangel! Aber ein vorzeitiger, nicht üblicher Verschleiß bzw. Defekt kann ein Mangel Darstellen!


Garantie

Durch die Nutzung des Fahrzeuges können neue Mängel und Defekte auftreten.
Für Mängel und Defekte, die im Laufe des Gebrauchs eines Fahrzeuges entstehen können, besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen und der Gewährleistung / Sachmangelhaftung ergänzenden Garantie-Absicherung zu vorbestimmten Bedingungen und Konditionen in Form einer Gebrauchtwagen-Garantie, Neuwagen-Anschluss-Garantie oder einer Service-Garantie (Reparaturkostenabsicherung nach einer Inspektion nach Herstellervorgaben).
 
Die Garantie "leistet" (erstattet Lohn- und Materialkosten) bei auftretenden Mängel oder Defekten, die nach der Übernahme des Fahrzeuges enstanden sind, also für Schäden an Bauteilen und Baugruppen, die durch Gebrauch des Fahrzeuges eintreten.


Garantie + Tarife + Leistungen + Service nach Herstellervorgaben + zeitwertgerechte Reparatur

Jedes Fahrzeug wird vor Auslieferung von uns gründlich überprüft und befindet sich in einem gewährleistungs- und garantiefähigen Zustand. Doch selbst der sorgfältigste Fahrzeug-Check in unserer Werkstatt kann zukünftige Schäden (Mängel oder Defekte) nicht ganz ausschließen. Sollte ein Mangel oder Defekt dennoch auftreten, so sind Sie mit unserer „MARKEN-GARANTIE“ auf der sicheren Seite.
 
Eine Garantie ist ein Qualitätsversprechen! Sie soll sicherstellen, dass möglichst kein Mangel oder Defekt durch den Gebrauch auftreten kann. Deshalb erfordert die Vergabe einer Garantie auch regelmäßige Wartungen und zeitwertgerechte Reparaturen mit der Orientierung nach Herstellervorgaben für das Fahrzeug. Je nach abgeschlossenem Garantie-Modell, sowie dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeuges gibt es unterschiedliche Leistungsumfänge für eine Garantie-Erstattung, der bei der „MARKEN-GARANTIE“, abschließbar für Fahrzeuge bis zum Alter von 12 Jahre, am umfangreichsten ist, gefolgt vom „Komfort-Tarif“, dem „Premium-Tarif“ und dem „Basis-Tarif“ für Fahrzeuge ohne einer Alters- und Kilometerbegrenzung.
 
Bei der Wahl der Tarif-Prämien über die Garantiedauer von mehreren Jahren, ist der „Flat-Tarif“, wo Wartung, Reparatur und Service nach Herstellervorgaben in unserem Autohaus erfolgt, deutlich besser gestellt, als der „Normal-Tarif“, wo der gleiche Service in einer anderen Werkstatt erfolgt, weil wir als Autohaus und der Garantieversicherer einen Teil Ihrer Prämie übernehmen, als Belohnung für Sie, für Ihre mehrjährige Treue als Service-Kunde in unserem Autohaus.